Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026

für die Gemeinden Schilda, Tröbitz, Heideland/ OT Fischwasser und Rückersdorf mit den Ortsteilen Rückersdorf, Friedersdorf und Oppelhain sowie Schönborn mit den Ortsteilen Schönborn, Schadewitz, Gruhno, Lindena.

 

Sehr geehrte Eltern,

nach dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgischen Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl. I/02 [Nr. 08], S. 78) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBI.I/24, [Nr. 10], S. 79 und der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV) vom 02. August 2007 (GVBl. II/07, [Nr. 16], S. 190), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 08. Juli 2024 (GVBI. II/24, [Nr.72]) § 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in die Grundschule anzumelden.

Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet wird. Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober 2025 und dem 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden, kann eine vorzeitige Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung die Schulleiterin.

Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden!

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 für die oben genannten Gemeinden findet am:

Dienstag 07. Januar 2025 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr,

Montag  13. Januar 2025 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr und am

Donnerstag  16. Januar 2025 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Rückersdorf, Friedersdorfer Straße 10a statt.

Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt die Terminvergabe für die Anmeldung Ihres Kindes im Zeitraum vom 04.12.2024 – 03.01.2025 online über einen Link.

Eine Anleitung zur Terminbuchung erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt per Post durch die Schule, ebenso den Anmeldebogen für Ihr Kind, welchen Sie bitte ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben zum vereinbarten Aufnahmetermin mitbringen.

Den Termin für die schulärztliche Untersuchung, welche in der Außenstelle Finsterwalde des Gesundheitsamtes des Landkreises Elbe-Elster stattfindet, erhalten Sie am Anmeldetag persönlich in der Schule.

Sehr geehrte Eltern,

zur Anmeldung legen Sie bitte folgende Nachweise vor:

  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original zur Einsichtnahme das Original der Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung bzw. einen Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung (Aushändigung durch die Kita)
  • im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg – eine Kopie des Betreuungsvertrages
  • im Falle der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren – einen Nachweis durch den Logopäden
  • bei Wunsch auf Besuch einer Ersatzschule das Original der Aufnahmebestätigung

Alleinerziehende legen bitte auch den amtlichen Nachweis (Negativbescheid vom Jugendamt) über das alleinige Sorgerecht vor!

Eltern, die getrennt leben oder unverheiratet sind, legen bitte den Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vor!

Die Kinder müssen zum Anmeldetermin mitgebracht werden!

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer anderen Schule einzuschulen, müssen Sie es trotzdem bei uns, der örtlichen zuständigen Grundschule anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

C. Langer
Schulleiterin